Digitalisierung der Arbeitswelt

Anlässlich der Veranstaltung „KICK-OFF: LERNEN UND ARBEITEN IN DER DIGITALEN ZUKUNFT – 
Auftaktveranstaltung für landesweites Arbeiten in Projektgruppen zum Thema Digitalisierung (Projekt Digitalisierung)“, gibt die Braunschweiger AG GewerkschaftsGrün folgende Stellungnahme ab:

Digitalisierung wird unsere Arbeitswelt grundlegend verändern. Sie bietet Chancen und Herausforderungen für unsere Gesellschaft, darf aber nicht ausschließlich der Optimierung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft dienen.
Die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen sind die Expert*innen für ihre betriebliche Arbeit. Nur wenn ihre Interessen und ihre Kompetenz einbezogen werden, kann ein positiver digitaler Wandel gelingen.

Arbeitsmarktforsche*innen gehen davon aus, dass ca. 50% der heutigen Grundschüler*innen später in Berufen
arbeiten, die es heute noch gar nicht gibt. Die zukünftige Arbeitswelt erfordert daher umfassende Änderungen bei
der Ausstattung der Schulen und der Lerninhalte, bei Ausbildung und Studium und bei der beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Die Digitalisierung führt zu einer zunehmenden Entkoppelung der Arbeit von Zeit und Ort. Das schafft einerseits
einen Souveränitätsgewinn für die Beschäftigten, z.B. für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es ist aber auch
ein erheblicher Verlust von Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erwarten. Schon heute arbeiten 2,3 Millionen
Menschen als Soloselbständige, ohne angemessene betriebliche Anbindung und Interessenvertretung. Sie sind
dadurch in ihren arbeitsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt.
Betriebliche Interessenvertretungen brauchen Mitbestimmungsrechte auch über Arbeitszeit und Arbeitsmenge dieser sogenannten digitalen Arbeitsnomaden. Mitbestimmung muss für alle gelten, die in oder für Unternehmen und Dienststellen Arbeitsleistung erbringen.
Nur so kann die Flucht aus Tarifverträgen gestoppt werden, können Einzelkämpfer*innen geschützt und solidarisch unterstützt werden.
Wir brauchen u.a.:

• Anpassung aller Bildungsbereiche
• besseren Schutz für Soloselbständige
• Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung
• Stärkung von Arbeitszeit- und Arbeitsrecht
• Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme

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