Geschäftsordnung der Region Weser-Aller-Harz

§ 1 Zuständigkeiten & Aufgaben

Die Region Weser-Aller-Harz ist eine nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft von Kreisverbänden
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Niedersachsen. Jedem Kreisverband aus der Region steht es
frei, im Regionsforum mitzuarbeiten. Die Aufgaben des Regionsforums sind insbesondere:

  • die Bearbeitung regionaler, über den Zuständigkeitsbereich einzelner Kreisverbände hinausgehender Themen,
  • die Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordination der Kreisverbände,
  • die Verbesserung der gegenseitigen Unterstützung der Kreisverbände im Zuständigkeitsbereich1,
  • Vorbereitung und Durchführung von über den Zuständigkeitsbereich einzelner
  • Kreisverbände hinausgehender Veranstaltungen und Aktionen.

§2 Gremien

Gremien der Region Weser-Aller-Harz sind das Regionsforum und der Sprecher*innenrat.

1. Regionsforum

  • Das Regionsforum tagt mitgliederöffentlich und ist mindestens jährlich, mit einer mindestens 14-tägigen Frist, vom Sprecher*innenrat einzuberufen. Beschlüsse des Regionsforums werden von stimmberechtigten Vertreter*innen der Mitgliedskreisverbände getroffen. Ein Regionsforum ist vom Sprecher*innenrat auch dann einzuberufen, wenn 1/5 der Mitgliedskreisverbände dies fordern.
  • Das Regionsforum ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Mitgliedskreisverbände vertreten sind.
  • Die Tagesordnung wird dem Regionsforum mit der Einladung als Entwurf zugestellt und dort beschlossen.
  • Antragsberechtigt ist jedes ordentliche Mitglied eines Mitgliedskreisverbandes.
  • Jeder Mitgliedskreisverband hat zwei Delegiertenstimmen.
  • Sofern die Mitgliedskreisverbände intern keine andere Regelung treffen, sind die KVSprecher* innen qua Amt delegiert.2
  • Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der Delegiertenstimmen.
  • Sofern Beschlüsse des Regionsforums die satzungsgemäßen Zuständigkeiten seiner Mitgliedskreisverbände betreffen, haben diese ausschließlich empfehlenden Charakter.
  • Über das Regionsforum wird vom Sprecher*innenrat ein Protokoll angefertigt und den Mitgliedskreisverbänden zur Verfügung gestellt.
  • Das Regionsforum tagt an wechselnden Orten.3 Der Ort und die inhaltlichen Schwerpunkte sollen auf dem jeweils vorhergehenden Forumstreffen festgelegt werden.
  • Die Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordneten sowie Landes- und Bundesminister*innen der Region werden regelmäßig zu Berichten eingeladen.

2. Sprecher*innenrat

  • Das Regionsforum wählt aus dem Kreis der Delegierten für die Dauer von zwei Jahren den Sprecher*innenrat, der aus mindestens drei und höchstens sechs gleichberechtigten Mitgliedern besteht. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Sprecher*innenrates sind Frauen. Der Sprecher*innenrat soll die gesamte Region repräsentieren.4
  • Der Sprecher*innenrat führt die laufenden Geschäfte der Region Weser-Aller-Harz, bereitet das Regionsforum im Einvernehmen mit dem jeweils veranstaltenden Kreisverband vor und setzt dessen Beschlüsse um.
  • Zu seiner internen Organisation gibt sich der Sprecher*innenrat eine Geschäftsordnung.Dem Regionsforum wird die Geschäftsordnung des Sprecher*innenrates zur Kenntnis gegeben.
  • Beschlüsse des Sprecher*innenrates sind zu protokollieren.

§3 Finanzen

Die Region Weser-Aller-Harz unterhält keine eigene Kassenführung.

§4 Auflösung der Bezirkskonferenz

Die Region ist aufzulösen, wenn dies mehr als 50 % aller Mitgliedskreisverbände beschließen.

Beschlossen: Region Weser-Aller-Harz am 16.06.2024 in Hildesheim.

  1. Diese Unterstützung umfasst im Vorfeld von Listenparteitagen eine Abstimmung und Festlegung einer Reihenfolge der Kandidat*innen aus der Region. ↩︎
  2. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass (1) regelmäßig Wahlen in den Kreisverbänden stattfinden und die Delegierte ausreichend legitimiert sind, ferner (2) sind die Sprecher*innen qua Amt rückgebunden, haben einen entsprechenden Überblick über ihre Kreisverbände und können garantieren gefasste Beschlüsse in die Kreisverbände zu tragen. ↩︎
  3. Bei der Wahl des Tagesortes sind die drei Unterregionen sowie wie die verkehrliche Anbindung zu
    berücksichtigen. ↩︎
  4. Dies umfasst sowohl die geographische Verteilung als auch urbane und ländliche Räume. ↩︎