Diskussion zum Sozialen Arbeitsmarkt am 11.12.2014
Der DGB-Stadtverband Braunschweig thematisiert seit einiger Zeit das Thema Langzeitarbeitslosigkeit und Sozialer Arbeitsmarkt unter dem Stichwort „Soziale Werkstadt Braunschweig“. Die Stadt Braunschweig solle einen Sozialen Arbeitsmarkt als Tochterunternehmen aufbauen, so eine der Forderungen der Gewerkschafter. Brigitte Pothmer, die als Bundestagsabgeordnete auch für Braunschweig zuständig ist, war am 11. Dezember 2014 ins Gewerkschaftshaus in der Wilhelmstraße gekommen, um über diese Initiative zu diskutieren und das Konzept der Grünen für einen Sozialen Arbeitsmarkt vorzustellen.
Hansi Volkmann vom DGB Südostniedersachsen begrüßte die Grünen-Arbeitsmarktexpertin im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Neues aus Berlin“, bei der lokale BundespolitikerInnen über Schwerpunkte ihrer Arbeit berichten. Pothmer machte deutlich, dass die bisherigen Ansätze der Politik beim Thema Langzeitarbeitslosigkeit versagt hätten. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern stehe der deutsche Arbeitsmarkt zwar gut da, trotzdem sei Deutschland weiterhin eine Hochburg der Langzeitarbeitslosigkeit, die sich weiter verhärte. In Braunschweig sehe das konkret so aus, dass im Bereich Arbeitslosengeld II die Hälfte aller Arbeitsuchenden langzeitarbeitslos sei, so Pothmer. Laut örtlichem Jobcenter hätten 30 Prozent der ALG-II-Bezieher erhebliche Einschränkungen und seien nicht mit den üblichen Mitteln der Arbeitsförderung zu erreichen.
Angesichts solcher Befunde dürfe es kein Weiter-so geben. Weder der wirtschaftliche Aufschwung noch der demografische Wandel oder der Fachkräftemangel würden das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit quasi wie von selber lösen. Und obwohl das bekannt sei, habe die Bundesregierung in den letzten Jahren immer weniger in die Langzeitarbeitslosen investiert, kritisierte Pothmer. Die Grünen hätten mit ihrem Konzept für einen Sozialen Arbeitsmarkt ein Programm vorgelegt, dass statt ständig wechselnder und nur kurzzeitig finanzierter Programme Arbeitsuchenden mit mehreren Vermittlungshemmnissen ein freiwilliges, aber verlässliches Angebot für Arbeit und Teilhabe biete. Kernpunkte seien der so genannte Passiv-Aktiv-Transfer, also das Prinzip Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, sowie die Möglichkeit einer Förderung von Arbeitsentgelten bis zu 100 Prozent, je nach Leistungsfähigkeit der Arbeitslosen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des „grünen“ Sozialen Arbeitsmarkts sei, dass er grundsätzlich für alle Tätigkeiten bei allen Arbeitgebern offen stehe. Förder-Kriterien wie Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse bei früheren Programmen der öffentlich geförderten Beschäftigung hätten sich als praxisuntauglich erwiesen. Stattdessen solle in einem „lokalen Konsens“ zwischen Gemeinden, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie den Kammern und den Jobcentern definiert werden, welche Tätigkeiten vor Ort als Teil des Sozialen Arbeitsmarktes gefördert werden sollten.