Wer in Braunschweig seinen Wohnsitz hat soll wählen dürfen!
Unser Landtagsabgeordneter und Ratsherr Gerald Heere am 12.02.2016 folgende Stellungnahme abgegeben:
„Das kommunale Wahlrecht für alle dauerhaft hier lebenden Menschen fordern wir Grünen schon seit langem, und zwar auf sämtlichen politischen Ebenen. Wir wollen, dass zukünftig auch sogenannte „Drittstaatsangehörige“ an Kommunalwahlen teilnehmen können. Das sind Menschen, die (noch) keinen deutschen Pass haben und nicht aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) stammen. (EU-Bürger/innen dürfen seit 1992 auf kommunaler Ebene auch dann wählen, wenn sie nicht mehr in ihrem Heimatland, sondern in einem anderen EU-Mitgliedsland wohnen.)
In Niedersachsen sind wir damit dank der Initiative von SPD und Grünen schon ein gutes Stück vorangekommen. Auch die FDP hat sich im Landtag unserer gemeinsamen Forderung angeschlossen, nur die CDU mauert bei diesem Thema immer noch. Daher wird es noch eine ganze Weile dauern, bis wir in Niedersachsen und damit auch in Braunschweig das kommunale Wahlrecht für ALLE haben. Denn zunächst einmal müssen Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz (Artikel 28, Absatz 1) ändern, damit die einzelnen Bundesländer das kommunale Wahlrecht auf Nicht-EU-Bürger/innen ausweiten können. In unserem Bundesland bedarf es dazu dann – in einem zweiten Schritt – einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Wir hoffen sehr, dass die genannten Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene bis zur Kommunalwahl 2021 tatsächlich erfolgen werden. Bis zur Kommunalwahl 2016 am 11. September ist das bedauerlicherweise wohl nicht mehr zu schaffen. Wir Grünen werden aber auf jeden Fall am Ball bleiben, bis wir unser Ziel endlich erreicht haben!“
Zum selben Thema siehe auch:
„Grüne: Kommunales Wahlrecht für alle!“ (06.08.2015)
Wahlrecht für Drittstaatsangehörige – Information der Bundeszentrale für politische Bildung (22.05.2014)