Familienzusammenführung – Fortsetzung eines Desasters

Wir brauchen jetzt Eure Unterstützung!

Ihr erinnert euch? Am 21.03.2019 berichtete ich über eine gescheiterte Familienzusammenführung mit einem minderjährigen syrischen Geflüchteten. Ich bettete sie in den politischen Kontext bewusster Verschleppungen und bürokratischer Hemmnisse durch die politisch Verantwortlichen und Mitarbeiter*innen der zuständigen Behörden ein (Vgl. https://gruene-braunschweig.de/familienzusammenfuhrung-nach-groko-art-ein-desaster/). Um Mohammed zu schützen, verwendete ich zu dieser Zeit einen Aliasnamen. Inzwischen ist der damals Sami genannte Junge öffentlich bekannt:

Es ist fast geschafft

Der heute 15jährige Mohammed Khalifa lebt seit fünf Jahren von seinen Eltern und vier Geschwistern getrennt. Anfang dieses Jahres schien er endlich die Möglichkeit zu haben, diese wiederzusehen. Alle beteiligten Behörden gaben nach zermürbendem Hin und Her ihr grundsätzliches Einverständnis. Während seine Familie seit Jahren unter prekären Verhältnissen in einem Flüchtlingslager im Irak ausharrt, lebt Mohammed bei der Familie seines Onkels. Eine Ausreise aus dem Irak innerhalb der für subsidiär Schutzberechtigte geltenden Kontingente wurde für März oder April in Aussicht gestellt. Doch dann kam Corona.

In einem Brief des Auswärtigen Amtes wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Familie Khalifa bis auf weiteres aus drei Gründen nicht nach Deutschland einreisen dürfe:

  1. Die deutsche Auslandsvertretung in Erbil arbeite nur im Notbetrieb.
  2. Es sei nicht abzusehen, wann wieder ein normaler Flugbetrieb zwischen dem Irak und Deutschland eingerichtet werde.
  3. Eine Einreise nach Deutschland sei nur in ganz bestimmten Ausnahmen möglich. Eine „erstmalige Einreise von Drittstaatlern zu ihren ausländischen Familienangehörigen“ falle nicht darunter, auch wenn Mohammed Khalifa minderjährig sei.

Leider kein Einzelfall

Das bedeutet, dass unter Umständen weitere Monate oder Jahre vergehen werden, bis Mohammed seine Familie sehen wird. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob es angesichts des bisherigen Versagens der großen Koalition und der nachgeordneten Behörden überhaupt zu einer Familienzusammenführung kommt. Die fünfjährige Trennung eines Minderjährigen von der Familie wird hier wie ein bedauerlicher „Betriebsunfall“ dargestellt, der aber keine besondere Härte ist, die eine Ausreise der Familie als Ausnahme rechtfertige. Mohammed ist nicht der einzige Betroffene. Zahlreiche Geflüchtete sind in einer ähnlichen Lage, was ein humanitäres, für eine freiheitliche Demokratie unwürdiges Desaster darstellt.

Mit Unterstützung eines Mitglieds der AG Flucht und Migration habe ich gemeinsam mit Susanna Pütters, die den Caritas-Migrationskreis in Braunschweig leitet, eine Petition für diese Familienzusammenführung verfasst. Wenn sie erfolgreich ist, wird sie auch eine positive Wirkung auf andere, ähnliche Fälle haben. Das hoffen wir.

Wir bitten um Unterstützung und Verbreitung dieser Online-Petition, die über folgenden Link erreicht werden kann:



Martin Schmidt-Kortenbusch für die AG Flucht und Migration, 12.06.2020

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