Resolution zur Zwischenlager-Standortsuche für die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II

Atomkraft-Nein-Danke, Bild: Benjamin Radzun, Creative Commons Lizenz CC BY-SA 2.0

Nachtrag: Der Antrag unserer Fraktion zur ehemaligen Schachtanlage Asse II wurde bei der letzten Ratssitzung am 16.12.2020 besprochen. Wir wollten, dass der Rat der Stadt BS sich den Forderungen aus der Region zu dem dort geplanten Zwischenlager anschließt. Doch beraten und entschieden wurde das aber leider noch nicht. Die Resolution soll auf Wunsch anderer Fraktionen vorerst in den Planungs- und Umweltausschuss.

https://www.facebook.com/GrueneRatsfraktionBS/posts/2797610823816998

Der Rat der Stadt Braunschweig begrüßt die Pläne zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Seit dem Jahr 1967 wurden dort radioaktive Abfälle eingelagert. Da aus heutiger Sicht die Langzeitsicherheit nicht mehr gegeben ist, hat der Bundestag die Rückholung 2013 gesetzlich festgeschrieben.

Da zurzeit in Deutschland kein annahmebereites Endlager für die radioaktiven Abfälle besteht, sollen die radioaktiven Abfälle so lange in einer geeigneten Einrichtung an der Tagesoberfläche zwischengelagert werden, bis sie an ein Endlager abgegeben werden können. Dieser Zwischenlagerstandort sollte in einem wissenschaftlichen Standortevergleich Asse-nahe und Asse-ferne Standorte vergleichen. Das Bundesumweltministerium hat im Oktober 2020 allerdings bekanntgegeben, dass lediglich ein Asse-naher Standort nahe Remlingen in Frage kommt.

Der Rat der Stadt Braunschweig kritisiert den mangelnden wissenschaftlichen Standortvergleich von Asse-nahen und Asse-fernen Standorten und die vorzeitige Festlegung nach nicht-wissenschaftlichen Kriterien.

Unabhängig von der Standortfrage, fordert der Rat der Stadt Braunschweig für die Errichtung dieses Zwischenlagers

-eine Dokumentation der radioaktiven Umgebungsstrahlung vor Baubeginn und ein dauerhaftes umfassendes Gesundheitsmonitoring mit jährlicher Berichterstattung.

-eine rechtsichere Beschränkung des Zwischenlagers auf nur aus Asse II zurückgeholten Atommüll durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.

– die Beschränkung auf eine maximale, nicht verlängerbare Nutzungsdauer der gesamten Anlage.

-eine sofortige und zielorientierte bundesweite Suche nach einem Endlager für die radioaktiven Abfälle.

Um die reale Erhöhung der Strahlenbelastung eines Zwischenlagerstandortes zu dokumentieren, ist vor Baubeginn die aktuelle radioaktive Umgebungsstrahlung zu ermitteln. Um eine zusätzliche Strahlenbelastung durch die radioaktiven Abfälle nicht nur durch technische und organisatorische Maßnahmen zu minimieren, ist sowohl die Lager- und Betriebsdauer der Anlage zeitlich zu begrenzen als auch das eingelagerte Material auf rückgeholte Abfälle aus der Asse II zu beschränken. Es muss darüber hinaus ausgeschlossen sein, dass nach einem potentiellen Absaufen von Asse II in dem für die radioaktiven Abfälle aus der Asse vorgesehenen Zwischenlager, Atommüll aus anderen Standorten verarbeitet und/oder gelagert wird, um die Leerstände zu nutzen.

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